Informationen üBER DAS FERNABSATZRECHT
*** AKTUELLES URTEIL - THÜRINGER OBERLANDESGERICHT ***
Thüringer Oberlandesgericht - Gültiger Vertrag bei der Webtains GmbH - Seitengestaltung der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung) - Verbraucherzentrale Bundesverband mit Bestrafungsantrag unterlegen. > Urteil downloaden
Beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, der von Unternehmen an Verbraucher erfolgt, wie es bei Webtains der Fall ist, spielt das Fernabsatzrecht eine große Rolle. Festgehalten ist im Fernabsatzrecht, welche besonderen Regelungen es für den Vertrieb von Dienstleistungen und Waren an Verbraucher gibt. Jede seriöse Firma, zu denen die Webtains GmbH zweifelsohne gehört, kennt das Fernabsatzrecht. Charakteristisch für dieses Recht ist, dass es nur dann zum Tragen kommt, wenn so genannte Fernabsatzverträge zu Stande kommen. Dies ist dann der Fall, wenn Verbraucher und Unternehmen über das Telefon, das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel einen Vertrag miteinander eingehen. Bei der Webtains GmbH kommt das Fernabsatzrecht ebenfalls zur Anwendung, denn Sie können die Dienstleistungen per Telefon oder Internet in Anspruch nehmen.

Jedes Unternehmen, das bei Vertragsabschluss Fernkommunikationsmittel einsetzt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch dazu verpflichtet, den Verbraucher über bestimmte Dinge zu informieren. Die Webtains GmbH handhabt dies nicht anders und stellt dem Verbraucher die wichtigen Informationen gerne zur Verfügung. Dazu gehört, dass die Webtains dem Verbraucher unter anderem ihre Identität sowie die ladungsfähige Anschrift nennt, damit bei Bedarf die Möglichkeit genutzt werden kann, mit der Webtains in Kontakt zu treten. Außerdem müssen die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung oder der Ware an den Kunden weitergegeben werden. Darüber hinaus räumt die Webtains GmbH ihren Kunden im Sinne des Fernabsatzrechtes ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ein. Näheres dazu ist in der Widerrufsbelehrung zu finden. Durch die genauen Regelungen werden nicht nur die Kunden geschützt, sondern auch das Unternehmen zieht viele Vorteile daraus. Denn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung spielt für das Unternehmen eine große Rolle. Sollte diese Belehrung fehlerhaft sein, dann hat der Kunde das Recht, den Vertrag jederzeit zu widerrufen. Firmen, die keine Widerrufsbelehrung in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
> weitere Informationen auf Webtains.de