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Allgemeine Informationen zum Fernabsatzrecht
Informationen üBER DAS FERNABSATZRECHT

Auch bei der Webtains GmbH kommt das Fernabsatzrecht zum Tragen. Demnach erhalten alle Kunden ein Widerrufsrecht, welches sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen anwenden können. Hierfür ist es notwendig, den Vertrag zu widerrufen. Allerdings muss es keine Angabe von Gründen geben, damit der Kunde nicht mehr länger an den Vertrag gebunden ist. Was den Beginn der Frist anbelangt, so richtet sich dieser danach, wann der Verbraucher die oben genannten Informationspflichten in Textform erhält. über die Webtains GmbH erhalten alle Interessenten die Möglichkeit, sich die wichtigen und notwendigen Informationen über das Internet zu beschaffen. Auf Wunsch kann die Belehrung heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

Es gibt auch einige Sonderregelungen, die das Fernabsatzrecht bereithält. So besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die Lieferungen von Waren beinhalten, die speziell für den Kunden angefertigt wurden. Auch dann, wenn Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software geliefert wird und der Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurde, besteht kein Widerrufsrecht. Das gleiche gilt für die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, bei der Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie bei Versteigerungen und der Lieferung von Frischwaren, wie beispielsweise Blumen.

Der Vorgänger vom Fernabsatzrecht ist das Fernabsatzgesetz. Dieses galt bis in das Jahr 2002. Seit diesem Zeitpunkt ist durch die Schuldrechtsmodernisierung das deutsche Fernabsatzrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, dass Verbraucher besser geschützt werden sollen. Insbesondere Verträge, die per Telefon zu Stande kommen, sind nun besser geschützt und auf den Verbraucher ausgerichtet. Unternehmen, die gegen diese Regelung verstoßen, machen sich strafbar und müssen nicht nur mit einer Abmahnung, sondern mit weitreichenderen Konsequenzen rechnen.

Für Kunden ist es wichtig, bereits vor Vertragsabschluss zu erkennen, welches Unternehmen seriös ist und welches nicht. Gerade dann, wenn Angebote über das Internet gemacht werden, sollte ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geworfen werden. Da es sich bei der Webtains GmbH um eine seriöse Firma handelt, können Sie die wichtigsten Regelungen und Ihre Rechte selbstverständlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet vorfinden. Somit können Sie sich sicher sein, keinen Vertrag einzugehen, der nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Leider sehen dies nicht alle Unternehmen so und es gibt noch immer einige schwarze Schafe, die versuchen, durch die Irreführung von Verbrauchern Geld zu machen. Auch wenn es mittlerweile die gesetzliche Regelung des Fernabsatzrechtes gibt, machen heutzutage viel zu wenige Kunden davon Gebrauch - oftmals, weil sie gar nicht wissen, welche Rechte ihnen zustehen.

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